Steuerprogramm Vergleich 2026: Die beste Software für Ihre Steuererklärung 2025
Eine Steuererklärung selbst zu erstellen, lohnt sich für die meisten Steuerpflichtigen: Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige eine Steuererstattung von rund 1.000 Euro zurück – für oft nur ein bis zwei Stunden Arbeit. Ein gutes Steuerprogramm übernimmt dabei die Rechenarbeit, weist auf Absetzungsmöglichkeiten hin und übermittelt die fertige Erklärung direkt per ELSTER ans Finanzamt.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen an einem Ort: den Vergleich der aktuellen Steuerprogramme der Generation 2026 für die Steuererklärung 2025 (WISO Steuer, SteuerSparErklärung, tax, Taxman, QuickSteuer, Bild Steuer, Aldi und Lidl), Empfehlungen für Arbeitnehmer und Unternehmer, Hinweise zu ELSTER und Online-Steuersoftware, ausführliche Steuertipps mit allen wichtigen Freibeträgen für 2025 sowie die Antwort auf die Frage, wann sich ein Steuerberater lohnt. Alle Angaben sind mit Quellen belegt.
Wichtiger Hinweis: Die Jahresangabe der Steuerprogramme ist leicht missverständlich. Die Programme beziehen sich immer auf das Vorjahr, d. h. die Steuerprogramme 2026 sind für das Steuerjahr 2025 gedacht.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerprogramme 2026 im Vergleich
- WISO Steuer 2026
- SteuerSparErklärung 2026
- tax 2026
- Taxman 2026
- QuickSteuer 2026
- Bild Steuer 2026
- Gemeinsame Vor- und Nachteile aller Steuerprogramme
- Steuerprogramme für Arbeitnehmer
- Steuerprogramme für Unternehmer/Selbstständige
- Online-Steuerprogramme
- ELSTER-Steuerprogramm
- Lohnt sich eine Steuererklärung?
- Infos & Tipps zur Steuererklärung 2025
- Steuerprogramm oder Steuerberater?
- Häufige Fragen
Steuerprogramme 2026 im Vergleich
Die unverbindlichen Preise für Steuerprogramme reichen von rund 10 Euro bis etwa 45 Euro für umfangreiche Komplettpakete. Der Kaufpreis lässt sich anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Neu in dieser Generation: WISO Steuer bringt den KI-Assistenten „SteuerGPT“, die SteuerSparErklärung die KI „Alma“.
| Programm | Info | Leistung | Bedienung | Sicherheit | Support | Berechnung | GesamtNote |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WISO Steuer | Umfangreiches Handbuch, Schritt-für-Schritt-Anleitung und Plausibilitätskontrollen. Durch Videos, Formularberater und die KI „SteuerGPT“ auch für Laien geeignet. Mit Umsatz- und Gewerbesteuer auch für Selbstständige. | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| SteuerSparErklärung | Kostenloser Support per E-Mail, Internet oder Telefon (keine Steuerberatung). Mit KI-Assistentin „Alma“. Für Kleinunternehmer und Freiberufler geeignet; günstigere Variante für Arbeitnehmer. | 1 | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 |
| QuickSteuer | Enthält Gesetzestexte, Urteile, Richtlinien und Steuertipps sowie einen neuen ELSTER-Assistenten. Benutzerfreundlich, für Einsteiger geeignet (nur Windows). | 3 | 2 | 1 | 2 | 3 | 2 |
| tax | Führt im Dialog („Lotse“) durch die Erklärung. Preis-Leistungs-Sieger bei ComputerBild (7/2025). Für einfache Fälle sehr gut geeignet, sehr günstig. | 3 | 2 | 1 | 2 | 3 | 2 |
| Taxman | Wendet sich an Steuerlaien, mit Steuerprüfer und Belegmanager. Als Taxman professional auch für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater (bis 50 Erklärungen). | 2 | 3 | 1 | 2 | 3 | 2 |
| Bild Steuer | Richtet sich vor allem an Arbeitnehmer mit vereinfachter Eingabe. Kann mit den anderen Programmen mithalten – vor allem beim Preis. | 2 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 |
Fazit zum Vergleich: Für komplexe Steuerfälle sind WISO Steuer und Taxman empfehlenswert. Die SteuerSparErklärung eignet sich für detaillierte Anleitungen und umfassende Unterstützung. QuickSteuer und tax sind besonders für einfache bis mittelkomplexe Fälle und preisbewusste Nutzer geeignet. Bild Steuer ist ideal für Arbeitnehmer mit einer einfachen, unkomplizierten Standard-Steuererklärung.
WISO Steuer 2026
WISO Steuer 2026 (für das Steuerjahr 2025) ist die bekannteste Steuersoftware in Deutschland und wird von Buhl Data entwickelt. Mit der aktuellen Generation sind die früheren Einzelversionen WISO Steuer-Sparbuch, Steuer-Mac, Steuer-Start und Steuer-Plus in einem gemeinsamen Paket für Windows und Mac zusammengefasst; dazu kommen eine App (iOS/Android) und die Browser-Version WISO Steuer-Web.
Das bietet WISO Steuer 2026
- KI-Unterstützung: Der neue Assistent „SteuerGPT“ sowie die Steuer-Automatik erleichtern die Eingabe.
- Vielseitige Funktionalität: Einkommensteuererklärung mit allen Einkunftsarten, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Automatisierung: Datenübernahme aus dem Vorjahr, Belegabruf vom Finanzamt (vorausgefüllte Steuererklärung) sowie Übernahme von Kontobuchungen.
- Direkte Übermittlung per ELSTER aus der Software heraus.
- Bis zu 5 Abgaben pro Lizenz und Steuerjahr – praktisch für Familien.
- Kostenlose Updates und Telefonsupport für das jeweilige Steuerjahr.
Durch Umsatz- und Gewerbesteuer sowie die EÜR eignet sich WISO Steuer auch für Selbstständige. Wer nur eine einfache Arbeitnehmer-Erklärung benötigt, kommt mit einem günstigeren Programm wie tax oder QuickSteuer aus.
Download: WISO Steuer 2026 (für Steuerjahr 2025), für Windows, Mac, Smartphones und Tablets
SteuerSparErklärung 2026
Die SteuerSparErklärung wird von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (Teil von Wolters Kluwer) entwickelt und richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter und Selbstständige. SteuerSparErklärung 2026 ist für die Steuererklärung 2025 und bringt die neue KI-Assistentin „Alma“ sowie bis zu drei Abgaben pro Lizenz.
Vorteile der SteuerSparErklärung
- Intuitive Benutzeroberfläche, die die Erstellung auch für weniger erfahrene Nutzer erleichtert.
- Detaillierte Unterstützung für viele Steuersituationen mit zahlreichen Spartipps.
- KI-Assistentin „Alma“ hilft bei Eingaben und Rückfragen.
- Automatische Berechnung von Erstattung bzw. Nachzahlung inklusive Optimierungsvorschlägen.
- ELSTER-Integration und Vorjahresdaten-Import.
Die SteuerSparErklärung ist besonders vorteilhaft für alle, die Wert auf ausführliche Anleitungen und Spartipps legen. Es gibt zudem eine günstigere Variante speziell für Arbeitnehmer.
Download: SteuerSparErklärung 2026 (für Steuerjahr 2025)
tax 2026
tax von Buhl Data ist eine günstige Option für die Steuererklärung. tax 2026 ist für das Steuerjahr 2025 und war Preis-Leistungs-Sieger bei ComputerBild (Ausgabe 7/2025).
Vorteile von tax
- Der Dialog-Modus („Lotse“) führt Schritt für Schritt durch die Erklärung – auch ohne tiefe Steuerkenntnisse.
- Deutlich günstiger als viele andere Programme, bei sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Automatische Berechnungen reduzieren Fehler.
- ELSTER-Integration und vorausgefüllte Steuererklärung.
Für sehr komplexe Fälle bieten teurere Programme wie WISO Steuer mehr Hilfestellung. Für gewerbliche Nutzer mit mehr Abgaben gibt es tax professional.
Download: tax 2026 (für Steuerjahr 2025)
Taxman 2026
Taxman von Lexware richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter und Selbstständige. Taxman 2026 ist für das Steuerjahr 2025.
Vorteile von Taxman
- Umfassende Funktionalität für viele Steuersituationen (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, selbstständige Tätigkeit).
- Steuerprüfer & Belegmanager: weist auf fehlende Angaben, Fehler und ungenutzte Sparmöglichkeiten hin und verwaltet Nachweise.
- ELSTER-Integration sowie Datenübernahme aus Vorgängerversionen, QuickSteuer und ElsterFormular.
- Taxman professional: unterstützt bis zu 50 Steuererklärungen – passend für Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater und Buchhaltungsbüros.
Taxman wendet sich an Steuerlaien, bietet aber auch für anspruchsvollere Fälle viele Funktionen. Bei der reinen Benutzerfreundlichkeit haben einzelne Konkurrenten die Nase vorn – dafür ist der Funktionsumfang groß. Kein macOS/Linux (Alternative: smartsteuer als Online-Version).
Download: TAXMAN 2026 (für Steuerjahr 2025)
QuickSteuer 2026
QuickSteuer von Lexware unterstützt vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Anleger. QuickSteuer 2026 dient der Erstellung der Steuererklärung 2025 und bringt einen neuen ELSTER-Assistenten mit, der die Übermittlung Schritt für Schritt begleitet und den Status anzeigt.
Vorteile von QuickSteuer
- Einfache, intuitive Oberfläche – gut für Erstanwender.
- In der Regel günstiger als viele andere Programme.
- Steuerprüfer signalisiert bereits während der Eingabe unvollständige oder fehlerhafte Daten.
- Enthält Gesetzestexte, Urteile, Richtlinien und Steuertipps.
QuickSteuer läuft nur unter Windows und ist weniger geeignet für sehr komplexe Fälle, etwa bei umfangreicher selbstständiger Tätigkeit.
Download: QuickSteuer 2026 (für Steuerjahr 2025)
Bild Steuer 2026
Bild Steuer (auf Buhl-Technik-Basis) richtet sich vor allem an Arbeitnehmer mit einer vereinfachten, interviewbasierten Eingabe und punktet beim Preis.
Vorteile von Bild Steuer
- Interview-Modus führt Schritt für Schritt durch die Erklärung – gut für Einsteiger.
- Günstige Alternative zu Steuerberatung oder teureren Programmen.
- Plausibilitätsprüfungen und umfangreiche Formularunterstützung (u. a. Anlage N, Kind, KAP).
- Flexible Übermittlung per ELSTER oder amtlicher Ausdruck.
Für sehr komplexe Fälle, etwa bei Selbstständigen mit vielfältigen Einkunftsarten, stößt Bild Steuer an Grenzen.
Download: Bild Steuer 2026 (für Steuerjahr 2025)
Gemeinsame Vor- und Nachteile aller Steuerprogramme
Unabhängig vom gewählten Programm gelten für kommerzielle Steuersoftware einige grundsätzliche Punkte:
Vorteile
- ELSTER-Integration: Alle genannten Programme übermitteln die fertige Erklärung elektronisch ans Finanzamt.
- Plausibilitätsprüfung: Eingaben werden auf Fehler und Inkonsistenzen geprüft, was Nachfragen vom Finanzamt reduziert.
- Steuertipps und Hilfestellungen: Im Gegensatz zu ELSTER (siehe ELSTER-Steuerprogramm) geben kommerzielle Programme aktiv Hinweise zu Absetzungsmöglichkeiten.
- Vorjahresdaten-Import: Persönliche Angaben müssen nicht jedes Jahr neu erfasst werden.
Nachteile
- Kosten: Im Vergleich zur kostenlosen Lösung ELSTER fallen jährlich Kosten an.
- Jährlicher Kauf bzw. jährliches Update nötig, um mit der aktuellen Rechtslage konform zu bleiben.
- Datenschutz: Wie bei jeder Software, die sensible Finanzdaten verarbeitet, sollte auf eine sichere Nutzung geachtet werden.
- Systemvoraussetzungen: Die meisten Programme benötigen ein aktuelles Windows (Ausnahmen: WISO Steuer und smartsteuer laufen auch auf Mac bzw. im Browser).
Steuerprogramme für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer sind Steuerprogramme empfehlenswert, die einfach zu bedienen sind und alle relevanten Steuerthemen für die Steuererklärung 2025 abdecken. Bei der Auswahl sollten Sie folgende Kriterien beachten:
- Preis: zwischen rund 5 Euro (Discounter) und rund 45 Euro.
- Umfang: Das Programm sollte alle relevanten Steuerthemen abdecken.
- Bedienbarkeit: Das Programm sollte einfach zu bedienen sein.
- Kundenservice: Der Support sollte bei Fragen schnell und kompetent helfen.
Arbeitnehmer mit einer einfachen steuerlichen Situation kommen mit einem günstigeren Programm wie tax, QuickSteuer oder Bild Steuer aus. Bei einer komplexeren steuerlichen Situation – etwa mit mehreren Einkunftsquellen, Kapitalerträgen oder Vermietungseinkünften – eignet sich ein leistungsstärkeres Programm wie WISO Steuer oder die SteuerSparErklärung besser. Das beste Gesamtpaket ist u. E. weiterhin WISO Steuer, den zweiten Platz belegt die SteuerSparErklärung.
Steuerprogramme für Unternehmer/Selbstständige
Steuerprogramme für Selbstständige müssen spezielle Funktionen bieten, um den besonderen Anforderungen dieser Gruppe gerecht zu werden: Betriebseinnahmen und -ausgaben, Abschreibungen, Geschäftsfahrten, Homeoffice-Kosten sowie ggf. Umsatz- und Gewerbesteuer.
Wichtige Funktionen für Selbstständige
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): essentiell für die meisten Selbstständigen und Freiberufler.
- Jahresabschluss/e-Bilanz: für buchführungspflichtige Unternehmer Pflicht.
- Doppelte Buchführung: ab Überschreiten der Buchführungsgrenzen (§ 141 AO: 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn) erforderlich; hierfür wird spezielle Buchhaltungssoftware benötigt.
- Abschreibungen (AfA), Betriebsausgaben, Fahrtenbuch sowie Umsatzsteuer/Vorsteuer-Berechnung.
- Gewerbesteuer: Berechnung und Abgabe von Gewerbesteuererklärungen.
Empfohlene Programme für Selbstständige
- Lexware buchhaltung: Buchhaltungprogramm inkl. EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss.
- MS Buchhalter: Buchhaltungsprogramm inkl. EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss.
- Buchomat (Buchhaltung online): Alternative für Mac- und Linux-Nutzer.
- ELSTER: kostenlos für Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung, aber ohne Buchhaltungsfunktionen (siehe ELSTER-Steuerprogramm).
Software für Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Bei Software für Lohn- und Gehaltsabrechnungen sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte achten:
- Kompatibilität mit gesetzlichen Vorgaben: stets aktuell in Bezug auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen.
- Funktionsumfang: verschiedene Lohnarten, Abwesenheiten/Urlaub, Überstunden, elektronische Lohnsteuerbescheinigungen.
- Integration in bestehende Buchhaltungssoftware oder HR-Systeme.
- Datensicherheit und Skalierbarkeit mit wachsender Mitarbeiterzahl.
Online-Steuerprogramme
Neben klassischen Download- und Boxversionen bieten viele Anbieter inzwischen auch reine Online-Lösungen (Cloud Computing/SaaS) an, die im Browser laufen und keine Installation benötigen – etwa WISO Steuer-Web oder smartsteuer (Lexware). Die Steuerdaten liegen dabei im Internet statt auf der eigenen Festplatte. Belege können bequem gescannt oder per Smartphone-Foto hochgeladen werden. Das ist besonders praktisch für Mac- und Linux-Nutzer sowie für alle, die von unterwegs auf ihre Steuererklärung zugreifen möchten.
Tipp: Auf der Seite steuerschroeder.de finden Sie ein Angebot, das die Vorteile eines Online-Steuerprogramms mit den Vorteilen eines Steuerberaters kombiniert: Steuerprogramm mit Hilfe vom Steuerberater.
ELSTER-Steuerprogramm
Sie können bzw. sollten Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen: ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein von der Steuerverwaltung kostenlos bereitgestelltes Online-Verfahren. Es ermöglicht Bürgern und Unternehmen, Steuererklärungen und weitere steuerliche Dokumente elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – entweder direkt über den Browser (ELSTER Online) oder über eine kompatible Steuersoftware.
Vorteile von ELSTER
- Kostenfrei – besonders attraktiv für Privatpersonen und kleine Unternehmen.
- Direkte Übermittlung an das Finanzamt, weniger Papierkram.
- Hohe Datensicherheit als staatlich betriebenes System.
- Vorausgefüllte Steuererklärung für viele Steuerpflichtige verfügbar.
Nachteile von ELSTER
- Weniger intuitive Benutzeroberfläche als kommerzielle Steuersoftware.
- Keine Beratungsfunktionen oder Tipps zur Steuerersparnis.
- Für komplexe Fälle (z. B. bei Selbstständigen) eingeschränkter Funktionsumfang.
- Benötigt eine stabile Internetverbindung; keine Offline-Bearbeitung.
ELSTER eignet sich gut für einfache Steuerfälle und Nutzer, die bereits mit den Grundlagen vertraut sind. Für komplexere Fälle oder wer detaillierte Anleitungen und Beratung wünscht, ist eine spezialisierte Steuersoftware (siehe oben) meist die bessere Wahl.
Hinweis zum ELSTER-Postfach: Im privaten Posteingang werden dauerhaft nur noch langfristig relevante Nachrichten gespeichert (z. B. Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide). Andere Nachrichten, etwa zum Status von Vollmachten oder Zertifikaten, werden nach einem Jahr automatisch gelöscht; über den erfolgreichen Versand eines Formulars informiert ELSTER stattdessen per E-Mail. Prüfen Sie Ihr Postfach daher regelmäßig und sichern Sie wichtige Unterlagen selbst. Weitere Infos: elster.de.
Lohnt sich eine Steuererklärung 2025?
Für die meisten Steuerpflichtigen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung – besonders, wenn hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anfallen. Die durchschnittliche Steuerrückerstattung liegt bei etwa 1.000 Euro. Wer selbstständig, Rentner, Vermieter oder Landwirt ist und Einnahmen über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Steuerjahr 2025) hat, ist zur Abgabe verpflichtet (Details siehe Abgabepflicht).
Ob sich zusätzlich ein Steuerprogramm lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Komplexität der Steuersituation: Bei Einkünften aus Selbstständigkeit, Kapitalerträgen oder Vermietung hilft ein umfangreiches Programm wie WISO Steuer oder die SteuerSparErklärung.
- Zeitersparnis: Ein Programm übernimmt Berechnungen und Plausibilitätsprüfungen automatisch.
- Kosten-Nutzen-Verhältnis: Bei einfachen Fällen reicht oft ein günstiges Programm wie tax, QuickSteuer oder Bild Steuer.
- Lernkurve: Wer wenig Erfahrung mit Steuererklärungen hat, profitiert von einem besonders intuitiven Programm.
Steuerrechner: Lohnt sich meine Steuererklärung 2025?
Schätzen Sie in wenigen Schritten Ihre mögliche Steuererstattung für das Steuerjahr 2025. Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) und ist eine unverbindliche Näherung.
Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr, ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Berechnungsgrundlage: amtlicher Einkommensteuertarif für das Steuerjahr 2025 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.096 €, Steuerfortentwicklungsgesetz). Die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen wird pauschal mit 5 % des Einkommens angenähert; der tatsächliche Satz (1–7 %) hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt.
Infos & Tipps zur Steuererklärung 2025
- Aktuelles zur Steuererklärung 2025
- Abgabepflicht Einkommensteuererklärung
- Was kann abgesetzt werden?
- Veranlagungsarten bei der Einkommensteuer
- Welche Angaben müssen in den Formularen gemacht werden?
- Checkliste Steuererklärung
- Abgabefrist Steuererklärung
- Welches Finanzamt ist zuständig?
Aktuelles zur Steuererklärung 2025
Für die Steuererklärung 2025 gibt es mehrere Regelungen, die sich steuermindernd auswirken können (Quelle u. a. BMF, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025“):
- Grundfreibetrag: Für 2024 betrug der Grundfreibetrag 11.784 Euro, für 2025 wurde er auf 12.096 Euro angehoben (bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag).
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten): unverändert 1.230 Euro (seit 2023).
- Häusliches Arbeitszimmer/Homeoffice: Jahrespauschale von 1.260 Euro fürs Arbeitszimmer bzw. 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Homeoffice-Tage (max. 1.260 Euro jährlich).
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten absetzbar (max. 1.200 Euro bzw. 4.000 Euro jährlich, siehe Haushaltsnahe Dienstleistungen).
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung), unverändert.
- Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a Abs. 1 EStG, an den Grundfreibetrag gekoppelt): 2024 11.784 Euro, 2025 12.096 Euro.
- Kindergeld, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge: Kinderfreibetrag 2024 3.306 Euro je Elternteil (6.612 Euro zusammen), 2025 3.336 Euro je Elternteil (6.672 Euro zusammen), zzgl. Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro je Elternteil. Das Kindergeld stieg zum 1. Januar 2025 von 250 auf 255 Euro monatlich je Kind. Der Ausbildungsfreibetrag (Sonderbedarf, § 33a Abs. 2 EStG) liegt bei 1.200 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt unverändert bei 4.260 Euro (zzgl. 240 Euro je weiterem Kind).
- Kinderbetreuungskosten: Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 sind 80 % der Kosten absetzbar (statt zuvor zwei Drittel), höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr (Wachstumschancengesetz).
- Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag: für 2025 auf 19.950 Euro angehoben (39.900 Euro bei Zusammenveranlagung; bezogen auf die zu zahlende Einkommensteuer). Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung des Solidaritätszuschlags mit Urteil vom 26. März 2025 als verfassungsgemäß bestätigt.
- Digitale Abgabe: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Steuererklärungen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden; Ausnahmen gelten insbesondere für Rentner und Arbeitnehmer ohne weitere steuerpflichtige Einnahmen.
- Besteuerung von Kryptowährungen: Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Februar 2023, Az. IX R 3/22) unterliegen Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero weiterhin der Einkommensteuerpflicht, wenn sie innerhalb einer Haltefrist von weniger als zwölf Monaten realisiert werden (Angabe in der Anlage SO).
- Änderungen für Vermieter: Für nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte Gebäude kann eine Abschreibung von drei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.
Abgabepflicht: Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Steuerpflichtige, die überwiegend keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern aus den übrigen sechs Einkunftsarten erzielen, sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ausgenommen sind Personen, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt.
Arbeitnehmer gilt die Lohnsteuer grundsätzlich als abgeltend. Zur Abgabe verpflichtet sind Arbeitnehmer insbesondere, wenn
- ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde,
- unversteuerte Nebeneinkünfte über 410 Euro vorliegen,
- staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro bezogen wurden,
- mehrere Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt haben (Steuerklasse 6),
- Verheiratete nach den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor besteuert werden,
- Selbstständige, Gewerbetreibende, Rentner, Vermieter oder Landwirte Einnahmen über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) haben.
Eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) lohnt sich unter anderem, wenn der Arbeitslohn im Jahresverlauf schwankte, die Steuerklasse sich geändert hat, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, oder eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend gemacht werden soll.
Was kann abgesetzt werden?
- Werbungskosten: beruflich veranlasste Kosten wie Fahrtkosten, Fortbildungen, Arbeitsmittel usw.
- Sonderausgaben: Versicherungsbeiträge, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten, Kirchensteuer usw.
- Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Krankheit, Unfall, Beerdigung, Pflege usw.
- Steuerermäßigungen: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Kinder mindern die Steuerlast: Kinderfreibeträge und Kindergeld.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, zu sichern und zu erhalten (§ 9 EStG). Sie können teilweise als Pauschbeträge abgezogen werden, wenn sich keine höheren Aufwendungen nachweisen lassen; bei Kapitalvermögen ist der Ansatz von Pauschalen zwingend vorgeschrieben.
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind im Gesetz abschließend aufgezählt und häufig nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar. Man unterscheidet Vorsorgeaufwendungen und sonstige Sonderausgaben.
Vorsorgeaufwendungen umfassen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, privaten Basis-/Rürup-Renten, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, der Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie bestimmten Risiko- und Lebensversicherungen. Zusätzlich lässt sich der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für die Riester-Rente über die Anlage AV geltend machen.
Sonstige Sonderausgaben sind u. a.:
- Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten bis zu 13.805 Euro jährlich (Realsplitting, mit Zustimmung des Empfängers),
- lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen auf besonderen Verpflichtungsgründen,
- gezahlte Kirchensteuer (abzüglich erstatteter Kirchensteuer),
- Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder: seit dem Veranlagungszeitraum 2025 zu 80 % absetzbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr (bis 2024: zwei Drittel, höchstens 4.000 Euro),
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr,
- 30 % des Entgelts, höchstens 5.000 Euro, für den Besuch bestimmter Schulen,
- Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen (§§ 52–54 AO),
- Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis 1.650 Euro (bei Zusammenveranlagung 3.300 Euro).
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
- Geringfügige Beschäftigung (Minijobs): 20 % der Aufwendungen, maximal 510 Euro jährlich.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro jährlich.
- Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltung, Modernisierung): 20 % der Aufwendungen, maximal 1.200 Euro jährlich.
Zu den haushaltsnahen Tätigkeiten zählen u. a. Kochen, Reinigen, Gartenpflege sowie die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen; Handwerkerleistungen betreffen u. a. Malern, Tapezieren, Fliesenlegen oder den Austausch von Fenstern und Türen. Voraussetzung ist eine Leistung in einem Haushalt in der EU/dem EWR, eine Rechnung sowie eine Zahlung auf das Konto des Dienstleisters (keine Barzahlung).
Kinder mindern die Steuerlast
Das Einkommen der Eltern, das dem sächlichen Existenzminimum ihrer Kinder sowie deren Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf entspricht, wird steuerlich freigestellt – entweder durch Kindergeld oder durch den Abzug von Kinderfreibeträgen (das Finanzamt prüft im Rahmen der sog. Günstigerprüfung automatisch, was für die Familie vorteilhafter ist). Zu den berechtigten Kindern zählen leibliche Kinder, angenommene Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch Pflege- und Stiefkinder. Kinder unter 18 Jahren werden immer berücksichtigt, Kinder zwischen 18 und 25 Jahren unter bestimmten Bedingungen (z. B. während einer Ausbildung); bei Behinderung auch darüber hinaus, wenn diese vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Welche außergewöhnlichen Belastungen können geltend gemacht werden (§§ 33–33b EStG)?
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): z. B. Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Belastung (abhängig von Familienstand und Einkünften).
- Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 EStG): für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld, bis zu 12.096 Euro jährlich (2025, entspricht dem Grundfreibetrag). Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person über 624 Euro werden angerechnet.
- Sonderbedarf für volljährige Kinder in Berufsausbildung (§ 33a Abs. 2 EStG): bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1.200 Euro jährlich, sofern Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht.
Welche Veranlagungsarten gibt es bei der Einkommensteuer?
Grundsätzlich wird jede und jeder Steuerpflichtige einzeln veranlagt. Ehegatten bzw. Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen:
- Zusammenveranlagung: Die Einkünfte beider Partner werden addiert und die Steuer nach dem Splitting-Verfahren berechnet (Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens, anschließend verdoppelt). Diese Veranlagungsart ist meist günstiger.
- Einzelveranlagung: Jedem Partner werden die eigenen Einkünfte zugerechnet; die Steuer wird ohne Splitting-Verfahren berechnet. Für außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Steuerermäßigungen nach § 35a EStG gelten dabei Besonderheiten.
Welche Angaben müssen in den Formularen gemacht werden? (Übersicht der Anlagen)
- Hauptvordruck: persönliche Angaben, Identifikationsnummer, Steuernummer, Familienverhältnisse, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
- Anlage N (Arbeitnehmer): Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
- Anlage G (Gewerbetreibende): Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist zusätzlich die amtliche Anlage EÜR elektronisch einzureichen – die frühere Ausnahme für Bruttoeinnahmen unter 17.500 Euro (formlose Gewinnermittlung) ist seit 2017 entfallen. Zur Buchführung nach § 141 AO sind Gewerbetreibende erst ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr verpflichtet (seit 2024, auch für 2025 maßgeblich).
- Anlage S (Freiberufler/Selbstständige): ebenfalls mit elektronischer Anlage EÜR, unabhängig von der Höhe der Einnahmen.
- Anlage L (Land- und Forstwirte), Anlage KAP (Kapitalvermögen), Anlage R (Renten), Anlage V (Vermietung und Verpachtung), Anlage FW (eigengenutzte Immobilien), Anlage AUS (ausländische Einkünfte), Anlage Kind, Anlage U (Unterhaltsleistungen), Anlage AV (Riester-Sonderausgabenabzug).
Für Ihre Einkommensteuererklärung hält das zuständige Finanzamt amtliche Vordrucke bereit; zusätzlich steht die elektronische Steuererklärung (ELSTER) sowie Formulare zum Ausfüllen und Drucken unter www.elster.de zur Verfügung. Bei Unsicherheit, welche Anlagen relevant sind, hilft ein Steuerberater weiter (siehe Steuerprogramm oder Steuerberater?).
Checkliste Steuererklärung 2025
Um alle notwendigen Unterlagen zusammenzutragen, hilft die folgende – allgemein gehaltene – Checkliste. Je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente erforderlich sein.
Persönliche Informationen
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Kopie der Einkommensteuererklärung des Vorjahres (falls vorhanden)
Einkünfte
- Lohnsteuerbescheinigung(en) von Arbeitgebern
- Bescheinigungen über Renten, Pensionen und andere Leistungen
- Nachweise über Einkünfte aus Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb (z. B. EÜR, Bilanz)
- Nachweise über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweise über Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden usw.), inklusive Freistellungsaufträge
- Nachweise über sonstige Einkünfte (z. B. Unterhaltszahlungen, Veräußerungsgewinne)
Werbungskosten
- Belege über berufsbedingte Ausgaben (Arbeitsmittel, Fachliteratur, Arbeitskleidung)
- Nachweise über Fort- und Weiterbildungskosten
- Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Nachweise über doppelte Haushaltsführung, Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren
Sonderausgaben
- Belege über gezahlte Kirchensteuer
- Nachweise über Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie weitere Altersvorsorgebeiträge
- Belege über gezahlte Unterhaltsleistungen
- Nachweise über Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen
Außergewöhnliche Belastungen
- Belege über Krankheitskosten (Zuzahlungen, nicht erstattete Medikamente)
- Nachweise über Behinderung (Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweis)
- Belege über Unterstützung bedürftiger Personen sowie sonstige außergewöhnliche Belastungen
Sonstiges
- Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Belege über Kinderbetreuungskosten
- Informationen zu Kindern (Geburtsdaten, Steuer-Identifikationsnummern)
- Bei Immobilienbesitz: Grundsteuerbescheid, Nachweise über Handwerker- und Renovierungskosten
Vor dem Einreichen
- Alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
- Erforderliche Unterschriften leisten.
- Kopien aller eingereichten Dokumente und Belege aufbewahren.
Belegvorhaltepflicht: Belege müssen nicht mehr eingereicht, aber für Rückfragen des Finanzamts aufbewahrt werden. Zuwendungsbestätigungen für Spenden müssen ab Erhalt des Steuerbescheids ein Jahr lang aufgehoben werden.
Abgabefrist Steuererklärung
- Reguläre Abgabefrist: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung grundsätzlich innerhalb von sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen (§ 149 Abs. 2 AO), also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2025 war das der 31. Juli 2026.
- Mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: Die Frist verlängert sich automatisch, für das Steuerjahr 2025 bis zum 1. März 2027.
- Freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung): Hier haben Sie bis zu vier Jahre Zeit – die Einkommensteuererklärung für 2025 kann also bis spätestens 31. Dezember 2029 eingereicht werden.
- Konsequenzen bei Fristversäumnis: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen; in bestimmten Fällen ist auch ein Zwangsgeld möglich.
Tipp zum Abgabezeitpunkt: Eine frühe Abgabe vermeidet Aufschieberitis und kann zu einer schnelleren Steuererstattung führen. Die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt hängt u. a. vom Bundesland, dem Zeitpunkt der Einreichung (kurz vor der Frist dauert es oft länger), der Art der Einreichung (digital meist schneller als Papier) und der Vollständigkeit der Angaben ab.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach § 19 der Abgabenordnung (AO): Grundsätzlich ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 19 Abs. 1 AO). Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ist das Finanzamt am Sitz der Betriebsstätte zuständig (§ 19 Abs. 2 AO). Für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das Inlandsvermögen befindet, oder ersatzweise das zuletzt zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 3 AO).
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer kann zwischen Bundesländern und sogar zwischen einzelnen Finanzämtern erheblich variieren – abhängig u. a. von Personalstärke und eingesetzter Technologie.
Steuerprogramm oder Steuerberater?
Ein Steuerberater ist besonders dann hilfreich, wenn Sie sich mit der Steuerthematik überfordert fühlen, spezielles Wissen benötigen oder komplexe steuerliche Sachverhalte vorliegen – etwa bei Grenzgängern, Erbfällen, Kapitalanlagen im Ausland, Selbstständigen oder Gewerbetreibenden. Die Frage ist für Arbeitnehmer und für Unternehmer/Selbstständige unterschiedlich zu beantworten.
Für Arbeitnehmer
Die steuerliche Situation von Arbeitnehmern ist meist relativ einfach: In der Regel sind nur Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit und Werbungskosten abzusetzen. Je komplexer die Situation (z. B. zusätzliche Renten oder Kapitalerträge), desto eher lohnt sich ein Steuerberater. Wer gute Kenntnisse hat, wenig Zeit benötigt oder eine einfache Situation vorliegt, kommt in der Regel mit einem Steuerprogramm gut zurecht.
- Vorteile von Steuerprogrammen: kostengünstig, zeitsparend.
- Vorteile eines Steuerberaters: Fachkompetenz, Fehlervermeidung, Zeitersparnis und eine automatische Fristverlängerung.
Für Unternehmer/Selbstständige
Je komplexer die steuerliche Situation eines Selbstständigen – etwa bei mehreren Einkunftsquellen, internationalen Geschäften oder besonderen Gestaltungsmöglichkeiten – desto eher ist ein Steuerberater ratsam. Für Selbstständige mit einfacherer Situation und guten steuerlichen Kenntnissen kann ein Steuerprogramm für Unternehmer ausreichen. Einige Steuerberater bieten zudem hybride Lösungen an und stellen ihren Mandanten eine eigene Softwarelösung zur Verfügung, sodass sich Kostenvorteile und Steuerfachkenntnisse kombinieren lassen.
Was kostet ein Steuerberater?
Die Gebühren eines Steuerberaters sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gibt es einen Spielraum, wobei die Gebühr vom Gegenstandswert der Beratung abhängt.
Beispiel: Bei der Einkommensteuererklärung kann die Gebühr zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A der StBVV liegen; die Mittelgebühr liegt bei 3,5/10. Die volle Gebühr hängt vom Gegenstandswert ab (Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro). Seit der Gebührenanhebung zum 1. Juli 2025 (5. StBVVÄndV, BGBl. 2025 I Nr. 105) beträgt die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert von 8.000 Euro 514 Euro; die Gebühr für eine Einkommensteuererklärung liegt damit beispielsweise zwischen 51,40 Euro und 308,40 Euro (jeweils zzgl. Umsatzsteuer). Bei höheren Einkünften steigen Gegenstandswert und Gebühr entsprechend.
Die Steuerberatungskosten sind zudem selbst von der Steuer absetzbar. Eine Empfehlung aus dem persönlichen Umfeld, Online-Recherchen und ein persönliches Erstgespräch helfen bei der Suche nach einem passenden Steuerberater.
Häufige Fragen zum Steuerprogramm-Vergleich 2026
Welches Steuerprogramm ist 2026 empfehlenswert?
Für die meisten Steuerfälle ist WISO Steuer die umfangreichste Wahl. Wer nur einen einfachen Fall als Arbeitnehmer hat, kommt mit tax, QuickSteuer oder Bild-Steuer günstiger zurecht.
Was kostet ein Steuerprogramm?
Die Preise reichen von rund 10 Euro bis zu etwa 45 Euro für umfangreiche Komplettpakete wie WISO Steuer. Der Kaufpreis lässt sich anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen.
Für welches Steuerjahr gilt die Software 2026?
Die Steuerprogramme des Jahres 2026 sind für die Steuererklärung 2025 (Steuerjahr 2025) bestimmt – die Jahreszahl im Produktnamen bezieht sich immer auf das Vorjahr.
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellt, musste sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027.
Lohnt sich eine Steuererklärung überhaupt?
Ja – im Durchschnitt gibt es eine Steuererstattung von rund 1.000 Euro. Besonders bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen lohnt sich die freiwillige Abgabe.
Steuerprogramm oder Steuerberater – was ist besser?
Für einfache Steuerfälle reicht in der Regel ein Steuerprogramm. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Selbstständigkeit, Auslandseinkünfte, Erbfälle) oder wenig Zeit ist ein Steuerberater die bessere Wahl – mit dem Vorteil einer automatischen Fristverlängerung.
Fazit
Es gibt für jeden Bedarf das passende Steuerprogramm: WISO Steuer überzeugt durch Funktionsumfang und KI-Unterstützung, die SteuerSparErklärung durch detaillierte Spartipps, tax und QuickSteuer durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, Taxman durch seine Profi-Variante und Bild-Steuer durch den günstigen Einstiegspreis. Wählen Sie das Programm passend zu Ihrer Steuersituation, nutzen Sie die Steuertipps auf dieser Seite, um alle Freibeträge auszuschöpfen, und ziehen Sie bei komplexen Fällen einen Steuerberater hinzu.